Wie verhalte ich mich bei Asbestzementprodukten?

Bei Asbest ist immer Vorsicht geboten. Deshalb wurden in Deutschland asbesthaltige Produkte ab 1993 verboten, da sie krebserregend sind.

Im Baubestand sind Asbestprodukte aufgrund ihrer Langlebigkeit heute immer noch zu finden. Im privaten Haushalt dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur in geringem Umfang unter Beachtung der Vorschriften der TRGS 519 durchgeführt werden.
Es ist verboten, Asbestprodukte an Hauswänden und Garagendächern mit oberflächenabtragenden Geräten zu bearbeiten oder zu behandeln (wie z.B. Bohren, Sägen, Brechen, Schleifen oder Hochdruckreinigen). Zur Abwehr von Asbestgefahren hat der Bauherr in der Planungsphase, d.h. vor Beginn der Bauarbeiten, Erkundungen über die Gefährlichkeit der zu behandelnden Baustoffe durchzuführen.

Ausnahme: Bei einem Überholungsanstrich wird die noch vollständig erhaltene Beschichtung der Faserzementplatten überstrichen. In diesem Fall können mit unserem AXOL Flüssigkunststoff BD12 auch asbesthaltige Wellplatten saniert werden.

Man unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Arten von Asbestprodukten. Je nach Bindung und Asbestanteil wird die Freisetzung von Asbestfasern beeinflusst.

Fest gebundene Asbestprodukte (10-15% Asbestanteil) sind z.B. Asbestzement, Faserzementplatten, Asbestzementrohre, Kunstschieferplatten etc.
Diese Produktkategorie erkennt man leicht an der meist gräulichen, durchgängigen harten Oberfläche. Produkte mit fest gebundenem Asbest sind kaum gefährlich, wenn Sie frei von Abnutzung sind. Gefährliche Asbestfasern lösen sich erst bei Verwitterung sowie bei thermischer oder mechanischer Einwirkung. Daher dürfen alte asbesthaltige Faserzementplatten nur bei vollflächig intakter Beschichtung eine Überholungsbeschichtung zur Instandhaltung erhalten (siehe TRGS 519 Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten). Abbruch und Sanierungsarbeiten dürfen nur von Fachbetrieben mit Sachkundenachweis nach TRSG 519 durchgeführt werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte (>60% Asbestanteil) findet man z.B. als Spritzasbest, Dämmplatten, Brandschutzverkeidungen etc.

Diese Produktkategorie erkennt erkennt man meist an ihrer weichen Oberfläche. Bruch- oder Schnittkanten weisen Faserbüscheln auf. Produkte mit schwach gebundenem Asbest sind für Mensch und Umwelt besonders gefährlich! Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Fachbetrieben mit Sachkundenachweis nach TRSG 519 durchgeführt werden. Außerdem muss die zuständige Behörde eingeschaltet werden.

Nur auf diese Weise können die erforderlichen Abwehrmaßnahmen getroffen und auch eine ordnungsgerechte Entsorgung dieser „gefährlichen Abfälle“ sichergestellt werden.
Weitere Informationen und geltende Vorschriften finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/asbest-nichts-fuer-heimwerker