Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Arbeitssicherheit
Bei Arbeiten auf Dächern gelten besondere Sicherheitsanforderungen. Wenn Sie im Dachrandbereich arbeiten, muss dieser mit einem Seitenschutz abgesichert werden. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 m müssen geeignete Absturzsicherungen/Auffangvorrichtungen installiert werden.
Generell gillt: Dächer aus Wellplatten gelten als nicht begehbare Bauteile!
Auf Laufwegen und im Arbeitsbereich müssen zur Lastverteilung Bohlen oder Laufstege mit einer Mindestbreite von 50 cm verwendet werden. Mittlerweile gibt es zwar durchsturzsichere Wellplatten (mit DS Zeichen gekennzeichnet) aber treten Sie dennoch nie in die Mitte von Wellplatten (Durchbruchgefahr)!
Ebenfalls spielt die Dachunterkonstruktion - egal bei welcher Eindeckung - eine wichtige Rolle bei der Durchsturzsicherheit. Betreten Sie ein Dach erst, wenn Sie den Zustand und die Tragfähigkeit überprüft haben.